Das Jahr 1886 als Geburtsstunde des Automobils ist vielen interessierten Autofreunden in aller Welt geläufig. Weniger bekannt hingegen ist, dass bereits 2 Jahre später, nämlich ab 1888, Führerscheine in Preußen ausgestellt wurden. Im selben Jahr soll auch der erste Führerschein der Weltgeschichte, dieser allerdings in Paris, ausgestellt worden sein. Seit dieser Zeit hat die Geschichte
Das Jahr 1886 als Geburtsstunde des Automobils ist vielen interessierten Autofreunden in aller Welt geläufig. Weniger bekannt hingegen ist, dass bereits 2 Jahre später, nämlich ab 1888, Führerscheine in Preußen ausgestellt wurden. Im selben Jahr soll auch der erste Führerschein der Weltgeschichte, dieser allerdings in Paris, ausgestellt worden sein.
Seit dieser Zeit hat die Geschichte der Fahrerlaubnis viele Veränderungen gebracht. Unterschiedliche Fahrzeugklassen hatten ebenso unterschiedliche Fahrerlaubnisklassen zur Folge. Und mit der Internationalisierung und der Überschneidung von nationalen Regelungen und EU-Recht kamen weitere Neuerungen hinzu. Die jüngsten Fragestellungen ergeben sich durch die zunehmende Ausbreitung der Elektromobilität.
Ein wichtiger Punkt liegt natürlich in der Unterscheidung zwischen Personenverkehr und Gütertransport, da hier andere Anforderungen gestellt werden und nicht zuletzt auch eine völlig andere Größenordnung zum Tragen kommen kann. Im Folgenden soll der Schwerpunkt auf dem Bereich des Transportwesens mit besonderem Augenmerk auf Elektrotransportfahrzeuge gelegt werden.
Führerscheinklassen ganz allgemein
Da es eine Vielzahl unterschiedlicher Fahrzeuge gibt, die sich in vielen Punkten unterschieden und so auch andere Anforderungen an den Fahrzeugführer stellen, wurden auch sehr verschiedene Führerscheinklassen notwendig. Mit dem Stand vom 18. November 2021 gibt es in Deutschland 16 einzelne Führerscheinklassen und dazu noch einige Sonderformen wie zum Beispiel die Fahrerlaubnis ab 17 Jahren. Sehr vereinfacht lassen sich diese Klassen grob unterteilen in solche für Zweiräder, Personenkraftwagen und Kleintransporter, Lastkraftwagen, Busse sowie Zug- und Sonderfahrzeuge. Weitere Unterteilungen innerhalb dieser Bereiche werden dann vor allem bezüglich der Motorleistung und der Gewichtsklassen getroffen.
Laien, welche nicht beruflich oder aus anderen Gründen mit dem Thema ständig zu tun haben, können da schon auch mal den Überblick verlieren. Welche Führerscheinklassen sind aber nun wirklich relevant für Sie, wenn sie Elektrotransportfahrzeuge führen möchten?
Elektrotransportfahrzeug, was es alles gibt?
Vorab gesagt: es gibt nicht den „einen“ Führerschein für Transportfahrzeuge. Das liegt daran, dass es eben auch nicht das „eine“ Transportfahrzeug gibt.
Es spielt eine entscheidende Rolle, welcher Bauart das Fahrzeug ist, das Sie nutzen. Die Spannbreite reicht von Zweirädern, etwas bei Kurierdiensten in Innenstädten bis hin zu schweren Lastwagen. Folgerichtig werden somit unterschiedliche Führerscheine benötigt, je nach dem genutzten Transportfahrzeug.
Im Prinzip lässt sich jedes Fahrzeug zum Transport nutzen. Allerdings gibt es Fahrzeuge, welche eben speziell zum Transport für Güter oder auch Personen konzipiert sind. Diese sollen im Folgenden vor allem gemeint sein. Elektrotransportfahrzeuge unterscheiden sich nur durch die entsprechende Antriebsart von anderen Transportfahrzeugen. Für den Führerschein selbst braucht es eine Unterscheidung also nicht, es gelten die üblichen Führerscheinklassen auch für Elektrotransportfahrzeuge.
Vereinfachte Einteilung der Führerscheinklassen
Zwei- und Dreiräder
Für den Fall, dass sie im Rahmen eines Kleinkurier- oder Lieferdienstes auch mit Elektrorollern oder Krafträdern mit 2 oder 3 Rädern planen, kommen die bekannten Führerscheinklassen für diese Fahrzeugklassen in Betracht, welche da wären: AM, A1, A2 oder A, je nachdem um welche Art von Fahrzeug es sich genau handelt. Handelt es sich um ein gedrosseltes Fahrzeug, das nicht schneller als 20 km/h fahren kann, ist ein Führerschein nicht notwendig. Als eigentliche Elektrotransportfahrzeuge kann man diese Kategorie aber ohnehin nur bedingt bezeichnen, da diese in der Regel nicht in besonderer Weise für den Transport konzipiert sind. Betrachtet man die Entwicklung hin zu Lastenfahrrädern und der zunehmenden Sperrung von Innenstädten für den Autoverkehr, mag es durchaus sein, dass die Bedeutung kleiner und wendiger Elektrotransportfahrzeuge in der Zukunft zunimmt.
PKW und Kleintransporter
Mit den Führerscheinklassen, die mit einem „B“ beginnen, sind alle PKWs bis zu einem Gesamtgewicht bis zu 3.500 kg bzw. mit Anhänger bis zusammen 4.250 kg sowie 125er-Leichtkrafträder mit Beiwagen abgedeckt. Darunter fallen quasi alle Fahrzeuge in der Größenordnung eines PKWs, welche vor allem für Kleintransporte und Kurierdienste gerne eingesetzt werden. Aber die Klasse reicht noch darüber hinaus. Denn alle Kleintransporter bin zu 3,5 t fallen auch in diese Kategorie. Umgangssprachlich hat sich für Transporter dieser Kategorie die Bezeichnung „Sprinter“ etabliert. Da diese sehr beliebt bei Transportunternehmen und auch von der Größe ideal sowohl für den innerstädtischen Verkehr als auch darüber hinaus sind, nimmt das Angebot der Anbieter von Elektrotransportfahrzeugen hier kontinuierlich zu.
ACHTUNG: Für Elektrotransportfahrzeuge zu beachten!
Vielleicht haben sie bereits von der Vierten Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung gehört, vielleicht gar selbst auch Nutzen daraus gezogen. Demnach war es im Gütertransport nach einer fachkundlichen Einweisung möglich, Elektrofahrzeuge bis zu 4.250 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse auch mit dem Führerschein Klasse B zu fahren. Mit dieser Ausnahmeregelung wurde zum einen dem technischen Umstand Rechnung getragen, dass durch die Batterie eines Elektrotransportfahrzeuges das Gesamtgewicht naturgemäß erhöht wird. Desweiteren sollte auch ein Anreiz für Transportunternehmen geschaffen werden, auf E-Fahrzeuge umzustellen.
Diese Verordnung war allerdings von Beginn an nur befristet und trat bereits zum 31. Dezember 2019 wieder außer Kraft. Die Eintragung dazu erfolgte auch mit Ablaufdatum 31.12.19 genauso im Führerschein.
Lastkraftwagen
Mit den Führerscheinen C1, C1E, C und CE betreten wir den Bereich, der im Transportwesen als die Königsklasse betrachtet wird. Für Berufskraftfahrer im Gütertransport ist mindestens eine dieser Klassen quasi Pflicht. Vereinfacht gesagt, sind damit alle Fahrzeugtypen abgedeckt, welche dem Güterverkehr dienen und über die oben genannten Gewichtsbegrenzungen hinaus gehen. Es geht also um echte Lastkraftwagen jeglicher Kategorie und Größe. Und derer gibt es auch als Elektrotransportfahrzeuge mehr, als der Laie vielleicht annehmen würde. Denn die Kinderkrankheiten der Elektromobilität sind weitestgehend überwunden und sowohl in Leistung als auch Reichweite sind Elektro-Lastkraftwagen eine echte Alternative mit zahlreichen Vorteilen. Elektro-LKW haben somit in den Schwerlastverkehr Eingang gefunden und es ist davon auszugehen, dass der Marktanteil in Zukunft deutlich steigen wird. Zum Führen solcher LKW bedarf es den gleichen Führerschein wie auch für Lastkraftwagen mit Verbrennungsmotor.
Personenbeförderung
Besondere Anforderungen für einen Fahrzeugführer ergeben sich auch beim Personentransport. Es liegt auf der Hand, dass sich dies auch bei der Fahrerlaubnis niederschlägt. Die Führerscheinklassen D1, D1E, D und DE betreffen jene Fahrzeugtypen, welche eigens für den Personentransport konzipiert sind. Das wird relevant ab einer Fahrgastzahl von 8 Personen, den Fahrer nicht mit eingerechnet. Der Führerschein ist nicht zu verwechseln mit dem Personenbeförderungsschein. Dieser kann in einigen Branchen, etwa für Taxis, erforderlich sein, berechtigt aber nicht das Führern von Fahrzeugen, für die ein Führerschein der Klasse „D“ erforderlich ist.
In dieser Kategorie spielt desweiteren das Alter des Fahrers eine besonders große Rolle. Die Altersgrenzen können aber herabgesetzt sein, wenn der Fahrer sich in der Ausbildung in der entsprechenden Branche befindet.
Kein Unterschied beim Führerschein
Da die Fahrzeugklassen bei Elektrotransportfahrzeugen im Prinzip nicht anders sind als bei herkömmlichen Verbrennungsmotoren, gibt es folgerichtig auch keine Unterschiede bei den Führerscheinklassen. Das ist nicht nur erfreulich für den Fahrer, der berufsmäßig im Transportsektor unterwegs ist, sondern auch für den Chef. Denn es müssen weder Fahrer neu ausgebildet noch neue Fahrer eingestellt werden. Und doch: es kann in Zukunft einen Unterschied machen, wenn die Fahrzeugflotte auf Elektrotransportfahrzeuge umgestellt wurde. Denn die Zahl der Kommunen, welche den Zulieferverkehr in die Innenstädte nur noch für emissionsfreie Fahrzeuge erlauben, dürfte wachsen. Wer also weiterhin im Geschäft bleiben will, muss sich weniger um die Führerscheine des Fahrpersonals Gedanken machen, als um die Antriebsart seiner Fahrzeugflotte.
Umtausch und Gültigkeiten
Abgesehen von besonderen Vorschriften zur Gültigkeit gerade bei den Führerscheinklassen der Kategorien „C“ und „D“ sei an dieser Stelle noch auf die 3. EU-Richtlinie zur Gültigkeitsdauer von Führerscheinen hingewiesen. Führerscheine, welche ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind demnach 15 Jahre lang gültig. Nach Ablauf besteht aber kein Grund zur Sorge, denn solange sich an den Daten nichts ändert, muss zur Verlängerung keine neue Prüfung abgelegt werden.
Inhaber von Führerscheinen, die älter sind, müssen sich jedoch darum kümmern, diesen umzutauschen. Der Stichtag dazu ist der 19. Januar 2033. Mit Blick auf die Zeitspanne bis dahin besteht wohl kein Grund zur Besorgnis.
Beschränkungen für einige Fahrerlaubnisklassen
Einzelne Führerscheinklassen sind mit Beschränkungen versehen. Diese beziehen sich meist auf ein entsprechendes Mindestalter. Desweiteren sollte man stets diverse Eintragungen im Führerschein, etwa zum Gebrauch von Sehhilfen, beachten.
Kleiner Tipp zum Schluss
Wer im Transportwesen neu einsteigt und Informationen nicht nur zu Führerscheinen, sondern auch speziell zu Rechten, Pflichten und allen wichtigen fachspezifischen Fragen im Bereich „Güterverkehr“ benötigt, findet auf der Startseite des Bundesamt für Güterverkehr (BAG) alles Wissenswerte.