Wer eine Forderung trotz mehrfacher Mahnungen nicht begleicht, muss damit rechnen, irgendwann eine Inkassorechnung zu erhalten. Meldet sich ein Inkassobüro schriftlich, ist dies in der Regel mit weiteren, nicht unerheblichen Kosten verbunden. Nicht wenige Menschen können die Rechnung aber dennoch nicht sofort bezahlen und wünschen daher eine Vereinbarung zur Ratenzahlung. Darauf lassen sich normalerweise die
Wer eine Forderung trotz mehrfacher Mahnungen nicht begleicht, muss damit rechnen, irgendwann eine Inkassorechnung zu erhalten. Meldet sich ein Inkassobüro schriftlich, ist dies in der Regel mit weiteren, nicht unerheblichen Kosten verbunden. Nicht wenige Menschen können die Rechnung aber dennoch nicht sofort bezahlen und wünschen daher eine Vereinbarung zur Ratenzahlung. Darauf lassen sich normalerweise die meisten Inkassobüros problemlos ein, allerdings gilt es dennoch auf einiges zu achten. Welche Vorteile und Risiken eine Inkasso Ratenzahlung mit sich bringt, stellen wir nachfolgend vor.
Bei einer Inkasso Ratenzahlung handelt es sich um eine Individualvereinbarung zwischen dem Verbraucher und dem Inkassobüro, bei der der zu zahlende Betrag in mehrere Raten aufgeteilt wird. Der Betrag wird in der Regel erst zu einem späteren Zeitpunkt fällig, den der Verbraucher in einem gewissen Rahmen mitbestimmen kann.
Chancen bei Ratenzahlung
Bei einer Ratenzahlung erhält das Inkassobüro zwar nicht die gesamte Forderung in einer sofortigen Zahlung – allerdings ist durch eine sinnvolle Vereinbarung durchaus gewährleistet, dass das Geld am Ende auch tatsächlich beim Gläubiger eintrifft. Das heißt, dass die Gesamtsumme sich aus mehreren kleinen Teilbeträgen zusammensetzt. Das Inkassobüro bekommt also die gesamte Forderungssumme zurück, allerdings in einem längerfristigen Zeitraum.
Eine Alternative zur Ratenzahlung stellt die sogenannte Teilzahlungsvereinbarung dar. Bei dieser verzichtet der Gläubiger auf einen Teil der Gesamtforderung. Konkret bedeutet das, dass der Verbraucher nicht mehr die gesamte Summe bezahlen muss, sondern nur noch einen Teil davon, den ihm das Inkassobüro anbietet.
Vorteile für Schuldner
Der größte Vorteil einer Inkasso Ratenzahlung für Schuldner ist sicherlich, dass sich finanzielle Engpässe damit besser überbrücken lassen. Wer gerade nicht genug Geld übrig hat, um eine offene Rechnung zu begleichen, kann damit ein gerichtliches Mahnverfahren abwenden und so in mehreren Beträgen bezahlen, die in sein Budget passen. Die eigenen Finanzen werden durch die Ratenzahlung somit deutlich weniger belastet Dennoch sollten sich auch Schuldner, welche das Angebot einer Inkasso Ratenzahlung bekommen, immer darüber im Klaren sein, dass es sich dabei um ein Kulanzangebot handelt.
Das Inkassobüro ist nicht dazu verpflichtet, eine Ratenzahlung anzubieten. Der Gläubiger wird diesen Weg in den meisten Fällen aber dennoch anbieten, da die Wahrscheinlichkeit einer regelmäßigen Zahlung auf diesem Wege. deutlich höher ist. Ebenfalls wichtig ist, dass sich der Schuldner an die Ratenvereinbarung hält – ansonsten können durchaus gerichtliche Maßnahmen durchgesetzt werden, die die Kosten zusätzlich in die Höhe treiben.
Forderungen tilgen
Die Tilgung des offenen Betrags wird individuell mit dem Inkassobüro vereinbart und lässt sich in gewisser Hinsicht auch mitbestimmen. Meist können drei oder sechs Raten mit dem Inkassobüro problemlos vereinbart werden. Beträgt die Forderungshöhe zum Beispiel 200 Euro, kann der Schuldner zum Beispiel drei oder vier Raten vereinbaren, die er monatlich an das Inkassobüro überweist oder die per Lastschrift von seinem Konto eingezogen werden. Die Vereinbarung mit einem Inkassodienstleister ist immer sehr individuell und in einem gewissen Rahmen Verhandlungssache. Wer ehrlich auftritt und deutlich macht, dass er gerade keine vollständige Zahlung leisten kann, trifft in den meisten Fällen auf Verständnis.
Risiken einer Inkasso Ratenzahlung
Inkassobüros berechnen für das Angebot einer Ratenzahlung normalerweise Zinsen und weitere Kosten, die auch als Einigungskosten bezeichnet werden. Grundsätzlich sind diese zulässig, sofern sie nachträglich in Absprache mit dem Inkassobüro festgelegt wurden.
Wichtig: Das Inkassobüro muss den Verbraucher vor dem Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung darauf hinweisen, wenn für ihn weitere Kosten entstehen. Kommt das Inkassobüro aber dieser Informationspflicht nicht nach, kann der Verbraucher dies der dafür zuständigen Aufsichtsbehörde – normalerweise dem Verbraucherschutz – übermitteln.
Ratenhöhe prüfen
Ein Risiko einer Ratenzahlung kann auch die festgelegte Ratenhöhe sein. Natürlich möchte man seine Raten so schnell es geht abzahlen – das ist verständlich. Wenn allerdings plötzlich weitere unerwartete Kosten auftreten, wie zum Beispiel eine Autoreparatur, sollten diese auch weiterhin getragen werden können. Kommt der Verbraucher seiner Ratenzahlungsvereinbarung nicht mehr nach, kann das Inkassobüro die Vereinbarung auflösen. Die für die Ratenzahlung zusätzlich berechneten Kosten dürfen dann sogar noch immer weiter berechnet werden.
Daher gilt: Die Ratenhöhe sollte immer so gewählt werden, dass sie ins persönliche Budget passt. Finanzielle Engpässe und Puffer sollten unbedingt mit einkalkuliert werden. Zu niedrig sollte die Rate jedoch auch nicht sein, denn dann zieht sich die offene Forderung womöglich über viele Monate hin. Das kann dann sogar noch teurer werden, wenn für jeden einzelnen Monat zusätzliche Kosten in Form von Zinsen zustande kommen.
Puffer einplanen
Ein Tipp für die Ermittlung der richtigen Ratenhöhe: Grundsätzlich ist es am besten, seine Ausgaben und Einnahmen aufzulisten und sich genau auszurechnen, wie viel Geld für die Ratenzahlung noch zur Verfügung steht. Es ist unbedingt anzuraten, lieber einen finanziellen Puffer zu berücksichtigen, falls es doch einmal zu unerwarteten Ausgaben kommt. Sollte man dann trotzdem noch Geld übrig haben, ist es jederzeit möglich, eine Sonderzahlung zu leisten, damit die Tilgung schneller von statten geht.
Und: Der Dispo-Kredit des Girokontos sollte möglichst nicht dazu genutzt werden, um offene Schulden zu tilgen. Dieser ist sehr teuer und bringt schnell noch höhere Kosten sowie eine weitere Verschuldung mit sich. Daher wäre es besser, sich an seine Bank zu wenden und den Kredit umzuschulden – in den meisten Fällen ist das günstiger.
Auch eine Restschuldversicherung ist keine gute Idee, da diese ebenfalls sehr teuer werden können und für den Verbraucher kaum Vorteile mit sich bringen. Restschuldversicherungen werden häufig auch als «Ratenschutzversicherung» oder «Kreditlebensversicherung» bezeichnet.
Einigungskosten
Sofern ein Inkassobüro rechtmäßig Gebühren verlangt, muss es sich an die geltende Gebührendecklung halten, die im Jahr 2013 festgelegt wurde. So darf der Inkassodienstleister höchstens die Kosten verlangen, die ein Anwalt gemäß des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) für seine Inkassotätigkeit fordern kann.
Die Höhe der Kosten hängt dabei stets vom Gegenstandswert ab, also von der Forderungshöhe selbst. Bei einer außergerichtlichen Vertretung erlaubt das Gesetz die Erhebung einer Gebühr, die zwischen dem 0,5- und 2,5-fachen Wert der Forderung liegt. Normalerweise wird die Mittelgebühr in der Höhe der 1,3-fachen Gebührenordnung abgerechnet. Das heißt jedoch nicht, dass das Inkassobüro automatisch Kosten von 1,3 verlangen darf – häufig ist das aber der Fall.
Widerruf
Sofern man sich mit dem Inkassobüro auf eine Ratenzahlung festgelegt hat, gilt grundsätzlich eine Einigungsgebühr von 0,7. Diese Gebühr darf der Inkassodienstleister allerdings nur nach einem verringerten Geschäftswert von 50 Prozent berechnet Aus rechtlicher Sicht spricht nichts gegen die Erhebung einer solchen Einigungsgebühr. Allerdings gilt: Wird die Vereinbarung zur Ratenzahlung widerrufen, muss der Verbraucher auch keine Einigungsgebühr bezahlen.
Doch wie geht man bei unberechtigten Forderungen richtig vor? Da es in der Praxis immer wieder zu überhöhten Inkassokosten kommt, sollten Verbraucher ein Inkassoschreiben stets immer sehr genau prüfen. Sind die aufgeführten Positionen tatsächlich in der jeweils aufgeführten Höhe so berechtigt? Nur wenn alles seine Richtigkeit hat, müssen die Kosten bezahlt werden. Sofern der Verbraucher eine unberechtigte Forderung erhält, sollte er sich an den Verbraucherschutz wenden.
Selbstauskünfte
Es passiert häufiger, dass Inkassounternehmen einen Schuldner dazu aufrufen, eine Selbstauskunft zu unterschreiben. Hier ist allerdings große Vorsicht geboten! Wer seine Signatur unter die Selbstauskunft oder ein Schuldanerkenntnis setzt, erkennt mitunter sogar unwissentlich Forderungen an, die gar nicht gerechtfertigt oder sogar bereits verjährt sind.
Aus rechtlicher Sicht erhält man damit einen nicht unerheblichen Nachteil. Deshalb sollten weder der Verbraucher noch sein Partner ein solches Schreiben leichtfertig unterzeichnen. Ebenfalls nicht rechtmäßig ist es, wenn ein Mitarbeiter des Inkassobüros Zutritt zur eigenen Wohnung verlangt – dieses Recht steht nur dem Gerichtsvollzieher zu.
Fazit
Die Möglichkeit einer Ratenzahlung ist gerade bei hohen Inkassoforderungen, die man nicht vollständig auf einmal bezahlen kann, sehr praktisch. Allerdings sollten Verbraucher trotzdem immer sehr genau hinsehen, da fast jeder Inkasso Dienstleister für eine Ratenzahlung zusätzliche Gebühren in Form von Zinsen oder Ähnlichem verlangen wird. Im Zweifelsfall gibt es immer die Möglichkeit, ein solches Schreiben von einem Anwalt, einem Inkasso Hamburg, Berlin oder Köln Ihres Vertrauens oder beim örtlichen Verbraucherschutz prüfen zu lassen, um sicherzugehen.
Grundsätzlich ist die Möglichkeit ein großer Vorteil, der eine finanzielle Entlastung mit sich bringen kann. Sie sollte aber dennoch stets mit Vorsicht genossen werden, damit die Kosten am Ende nicht noch höher werden. Am besten ist es allerdings noch immer, jede offene Rechnung direkt zu bezahlen oder Vorauskasse zu leisten – so kann es gar nicht erst zu teuren Inkassokosten kommen.